Zählt grundsätzlich die Risikoeinschätzung durch einen Prüfer mehr als durch die Pflegefachkraft vor Ort?

Für einen Bewohner der Prüfstichprobe liegt eine aktuelle Einschätzung des Dekubitusrisikos vor, wonach der Bewohner kein Risiko hat. Der Prüfer nimmt zur Prüfung eine eigene Einschätzung vor, wonach der Bewohner dekubitusgefährdet ist. Der Prüfer bewertet nun aufgrund seiner Einschätzung die Frage zum Dekubitusrisiko (PTVS , MDK ) als auch zu den Prophylaxemaßnahmen (PTVS , MDK ) als nicht erfüllt (= mangelhaft).

Nein:

 

Laut PTVS ist das Vorliegen einer aktuellen

Risikoeinschätzung zu prüfen und zu bewerten. Liegt diese vor, ist das Kriterium

erfüllt. Der Prüfer ist i. d. R. gehalten die Einschätzung vor Ort zu

übernehmen, sollte er fachlich am Ergebnis zweifeln und eine eigenen

Einschätzung vornehmen, stehen zunächst zwei fachliche Urteile gleichberechtigt

gegeneinander. Um dieses und die nachfolgenden Kriterien zur Prophylaxe als

"nicht erfüllt" zu bewerten, muss der Prüfer einen eindeutigen Fehler

in der Einschätzung durch die Pflegefachkraft nachweisen. Da die

Vorhersagekraft von Risikoskalen fachlich umstritten ist und keinesfalls die

fachliche Expertise von ausgebildetem und erfahrenem Pflegefachkräften ersetzt,

 kann es in Einzelfällen durchaus zu

divergierenden Einschätzungen kommen. Eine eindeutige Fehleinschätzung der Pflegefachkraft

wird daher tatsächlich nur schwer nachzuweisen sein.

 

 

 

Anmerkung: Das geschilderte Beispiel und die

Antwort gelten auch bei anderen Risikoeinschätzungen wie z. B. beim Sturzrisiko.


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