Nein:
Bei diesem Kriterium handelt es sich um eine einrichtungsbezogene Frage, die nicht im Rahmen einer Stichprobe bewertet wird. Damit muss vor allem konzeptionell dargelegt werden können, ob und wie die Eingewöhnung überprüft und ausgewertet wird. Dazu kann auch die Überprüfung gehören, ob die Umsetzung des Konzepts auch tatsächlich erfolgt - im Sinne einer regelhaften Umsetzung. Einzelfälle und erst recht begründete Einzelfälle, bei denen von der Regel abgewichen wird, führen auf keinen Fall zur Bewertung "nicht erfüllt".
