können diese nachgereicht werden oder für das momentane Fehlen zu einer mangelhaften Bewertung?
Nein:
Da die Prüfungen der Medizinischen Dienste generell
unangemeldet erfolgen, ist es der Einrichtung bzw. dem Dienst nicht immer möglich
zur Vorbereitung alle notwendigen Unterlagen im Vorfeld zusammenzutragen. Dies
muss vielmehr Ad hoc zur Prüfung geschehen. Das kann im Einzelfall dazu führen,
dass Unterlagen zur Prüfung nicht rechtzeitig zu beschaffen sind, wenn sie z.
B. in einem anderen Unternehmensteil (Verwaltung in anderem Gebäude) aufbewahrt
werden oder durch einen Mitarbeiter überarbeitet werden. Der Einrichtung bzw.
dem Dienst muss dann die Möglichkeit des Nachreichens gegeben werden und
entsprechende Prüfkriterien dürfen nicht als "nicht erfüllt" gewertet
werden. Im Zweifelsfall kann ein entsprechendes Kriterium nicht bewertet werden.
Dieses Vorgehen sollte allerdings eine gut begründbare
und beweisbare Ausnahme sein. Grundsätzlich ist den Einrichtungen und Diensten
zu empfehlen, notwendige Prüfunterlagen für den Fall der unangemeldeten Prüfung
zentral und jederzeit griffbereit vorzuhalten.
