Was wird bei den Online-Eingaben zur stationären Pflegeeinrichtung gefragt?

 

Angaben

 

 

Beispiele/Erläuterungen

 

 

Ansprechpartner

 

 

-

Name der PDL, Name der Heimleitung, evt. auch der Mitarbeiter im Sozialdienst

(Katrin Müller, Heimleiterin)  

 

 

Besonderheiten

 

 

-

Denkbar sind hier: eine Kurzdarstellung der Pflegeeinrichtung, des Leitbilds oder des christlichen

Profils, von regionalen Besonderheiten des Pflegedienstes etc. von räumli­chen

Besonderheiten der stationären Pflegeeinrichtung. Z.B. große Parkanlage, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr,

Kooperation mit Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden

-

Spezialisierte Pflegeeinrichtungen können hier z.B. auf ihr spezielles Leistungsangebot hinweisen

 

 

Leistungsangebot

 

 

-

Hier sind die entsprechenden zahlenmäßigen Angaben zu machen bzw. Zutreffendes

anzukreuzen;

-

Bei den mitgebrachten Haustieren können noch zusätzliche Angaben gemacht

werden, wie z.B. "Versorgung muss sichergestellt sein" oder

"nur Kleintiere"

 

 

Preise (durchschnittli­cher

Gesamtpreis/ Monat)

 

 

- Als durchschnittlicher

Gesamtpreis pro Monat gilt in der Regel der Tagessatz multipliziert mit 30,42

-

Hier sind die vereinbarten Preise/ Entgelte für die pflegebedingten

Aufwendungen, für die Unterkunft, für die Verpflegung, für die

Ausbildungsumlage und für die Investitionskosten ohne Einzelzimmerzuschlag

einzutragen.

 

 

Pflegerischer Schwer­punkt 

 

 

-

Hier können pflegerische und/oder zielgruppenbezogene Schwerpunkte benannt

werden: z.B. Menschen mit Demenz, Migrationshintergrund,

Suchterkrankungen, Diabetes,..

-

Der Nachweis des Schwerpunktes erfolgt über eine entsprechende konzeptionelle

Aus­gestaltung, ein spezifischer Versorgungsvertrag ist nicht erforderlich.

 

 

Kooperationen

mit me­dizinischen Einrichtun­gen

 

 

-

Hier können die entsprechenden Ärzte und Fachärzte sowie Krankenhäuser namentlich

benannt werden; denkbar ist auch z.B. "mit allen Krankenhäusern in

der Region"

-

Hier kann aber auch auf den angestellten Heimarzt, die Teilnahme an

einer  Integrierten Versorgung, ein

Facharztnetzwerk, ein Heimarztmodell, gerontopsychiatrische Fach­ärzte,

Filialpraxen etc. hingewiesen werden

- Es muss kein

schriftlicher Kooperationsvertrag bestehen.

 

 

Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter

 

 

-

In Zeile 1 ist die absolute Zahl der Mitarbeitenden in der Pflege und

Betreuung entsprechend den Landesregelungen, umgerechnet auf Vollzeitstellen

anzugeben.

-

In Zeile 2 wird der "Fachkräfteanteil in Pflege und Betreuung"

erfragt..

 Die Angaben sind hier in % zu  machen, entsprechend den auf den  Landesebenen gel­tenden

Fachkraftdefinitionen.

-

Bei den Zusatzqualifikationen können verschiedene angeführt werden, ohne,

dass es sich um anerkannte Weiterbildungen im Sinne der  Weiterbildungsgesetze handeln muss; z.B.

Gerontopsychiatrie, Palliative  Care

-

Unter Auszubildende können alle Auszubildende in der  Altenpflege, Verwaltung, Haus­wirtschaft

angegeben werden. Diese Zeile bietet den Einrichtungen die Möglichkeiten der

Darstellung  ihrer gesamten

Ausbildungsleistung.

 


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