Angaben
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Beispiele/Erläuterungen
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Pflegedienstleistung
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Name der PDL (Katrin Müller)
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Ansprechpartner für weitere Information
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- Angaben hängen von den Besonderheiten der Dienste ab
- Hier kann z.B. der Name der Einsatzleitung der niedrigschwelligen Angebote angegeben werden, der Leitung des Teams der Kinderkrankenpflege oder der Name der stellvertretenden PDL oder der Geschäftsführung etc.
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Träger/Inhaber
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Name des Trägers (Caritasverband Neudorf)
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ggf. Verband
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- Name des Wohlfahrtsverbands: Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritasverband (DCV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Paritätischer), Diakonisches Werk (DW EKD) Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
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Besonderheiten
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- Denkbar sind hier: eine Kurzdarstellung des Pflegedienstes, des Leitbilds oder des christlichen Profils, von regionalen Besonderheiten des Pflegedienstes etc.
- Kinderkrankenpflegedienste oder andere Spezialdienste können auf ihr spezielles Leistungsangebot oder Profil hinweisen
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Leistungsangebot
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- Hier ist das Zutreffende anzukreuzen.
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Spezialisierungen, Schwerpunkte und weitere Angebote
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- Hier können dienst- und/oder zielgruppenbezogene Schwerpunkte benannt werden: z.B. Menschen mit Demenz, Menschen mit Migrationshintergrund „Kinderkrankenpflege“, „onkologische Pflege“, „Palliativpflege“, „psychiatrische häusliche Krankenpflege“.
- Daneben können weitere Angebote wie Kurse für pflegende Angehörige, Anleitung der Angehörigen in der Häuslichkeit, Mahlzeitendienste, Hausnotrufdienste, Beratung, niederschwellige Betreuungsangebote, Gruppenangebote ,.. angeführt werden.
- Es können auch die individuellen Besonderheiten des ambulanten Pflegedienstes angegeben werden, z.B. die Teilnahme an Modellprojekten, Mitarbeitende mit speziellen Qualifikationen, Anzahl und Art der Auszubildenden.
- Der Nachweis der Spezialisierung oder des Schwerpunktes erfolgt über eine entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung, ein spezifischer Versorgungsvertrag ist nicht erforderlich.
- Die Angebote können vom ambulanten Pflegedienst alleine erbracht werden oder in Kooperation mit anderen. Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ist nicht erforderlich.
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