Was wird bei den Online-Eingaben zum ambulanten Pflegedienst gefragt?

 

Angaben

 

 

Beispiele/Erläuterungen

 

 

Pflegedienstleistung

 

 

Name der PDL (Katrin Müller)

 

 

Ansprechpartner für weitere Information

 

 

- Angaben hängen

von den Besonderheiten der Dienste ab

- Hier kann z.B.

der Name der Einsatzleitung der niedrigschwelligen Angebote angegeben werden,

der Leitung des Teams der Kinderkrankenpflege oder der Name der

stellvertretenden PDL oder der Geschäftsführung etc.  

 

 

Träger/Inhaber

 

 

Name des Trägers (Caritasverband Neudorf)

 

 

ggf. Verband

 

 

- Name des

Wohlfahrtsverbands:

Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritasverband (DCV), Deutsches Rotes

Kreuz (DRK), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Paritätischer), Diako­nisches

Werk (DW EKD) Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland (ZWST)

 

 

Besonderheiten

 

 

- Denkbar sind

hier: eine Kurzdarstellung des Pflegedienstes, des Leitbilds oder des christlichen Profils, von regionalen

Besonderheiten des Pflegedienstes etc.

- Kinderkrankenpflegedienste oder andere Spezialdienste können auf

ihr spe­zielles Leistungsangebot oder Profil hinweisen

 

 

Leistungsangebot

 

 

- Hier ist das

Zutreffende anzukreuzen.

 

 

Spezialisierungen,

Schwerpunkte

und weitere Angebote

 

 

- Hier können dienst- und/oder zielgruppenbezogene

Schwerpunkte benannt werden: z.B. Menschen mit Demenz, Menschen mit

Migrationshintergrund „Kinderkrankenpflege“, „onkologische Pflege“, „Palliativpflege“, „psychiatrische häusliche

Krankenpflege“.

- Daneben können

weitere Angebote wie Kurse für

pflegende Angehörige, Anlei­tung der Angehörigen in der Häuslichkeit, Mahlzeitendienste,

Hausnotruf­dienste, Beratung, niederschwellige Betreuungsangebote,

Gruppenangebote ,.. angeführt

werden.

- Es können auch die individuellen Besonderheiten des

ambulanten Pflege­dienstes angegeben werden, 

z.B. die Teilnahme an Modellprojekten, Mitarbei­tende mit speziellen

Qualifikationen, Anzahl und Art der Auszubildenden.

- Der Nachweis der Spezialisierung oder des Schwerpunktes

erfolgt über eine entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung, ein

spezifischer Versorgungsver­trag ist nicht erforderlich.

- Die Angebote können vom ambulanten Pflegedienst alleine

erbracht werden oder in Kooperation mit anderen. Eine schriftliche

Kooperationsvereinbarung ist nicht erforderlich.

 


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