Was versteht man unter weiteren Prüfergebnissen?

- Dies sind externe Prüfungen, die weder aus einer MDK-Prüfung noch aus einer gleichwertigen Prüfung nach § 114 Abs. 3 und 4 SGB XI stammen. Diese können hier eingegeben werden.

- Beispiele: Bewertung der Lebensqualität durch die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V., Heimaufsicht, QM- Zertifizierungen, Ergebnisse von externen Kundenbefragungen, Zertifizierung als palliativkompetentes Pflegeheim

- Rein interne Qualitätsprüfergebnisse der ambulanten Pflegedienste/ der stationären Pflegeeinrichtungen können hier nicht veröffentlicht werden.

- Die Anerkennung von Prüfverfahren als gleichwertige Prüfergebnisse nach § 114 Abs. 4 SGB XI wird gegenwärtig noch verhandelt.



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