Was ist bei Kommentierung der Prüfergebnisse im Rahmen der Online-Eingaben während der 28-Tage Frist zu beachten?

- Die Kommentierung der Prüfergebnisse durch den ambulanten Pflegedienst/die stationäre Pflegeeinrichtung ist freiwillig.

- Sie muss innerhalb der 28 Tage-Frist erfolgen.

- Der Kommentar kann in einem Textverarbeitungsprogramm vorgeschrieben und dann eingefügt werden.

- Der Kommentar darf maximal 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen und keine unsachli­chen oder verunglimpfenden Inhalte enthalten.

- Bei der Erfassung des Textes ist auch auf eine Nutzerorientierung zu achten.

- Der Kommentar kann z.B. genutzt werden für Erläuterungen zu einzelnen Ergebnissen der Prü­fung oder zu Schlussfolgerungen, die vom ambulanten Pflegedienst/ der stationären Pflegeeinrichtung aus der Prüfung gezogen werden.

- Er sollte von den ambulanten Diensten/ den Pflegeheimen aktiv genutzt und nicht unbedingt reaktiv ausgestaltet werden.

- Dieser Kommentar ist zur Veröffentlichung bestimmt, d.h. es handelt sich nicht um eine Rückmel­dung an den zuständigen Landesverband der Pflegekassen. Die Rückfragen und Klärungsbedarfe der Einrichtungen und Dienste sind immer mit dem zuständigen Landesverband direkt zu klären und nicht über das System der DCS.

- Dieser Kommentar steht dann bis zur nächsten Prüfung im Internet und kann weltweit gelesen werden. Er sollte deshalb keine emotionale Momentaufnahme darstellen und nicht einer Bewertung der Prüfer des MDK oder des Landesverbands der Pflegekassen dienen.






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