Was ist bei den Online-Eingaben während der 28-Tage Frist allgemein zu beachten?

- Die Angaben sind freiwillig.

- Sie müssen innerhalb der 28 Tage-Frist erfolgen.

- Sie bieten den Diensten/ Pflegeheimen die Möglichkeit der individuellen Darstellung.

- Hier können Angaben zu weiteren Leistungsangeboten und Strukturdaten gemacht werden, die über die Darstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen. Sie können aber durchaus Elemente vertraglich vereinbarter Leistungen sein.

- Es handelt sich um Eigenangaben des ambulanten Pflegedienstes/ der stationären Pflegeeinrichtung. Sie wurden in der Regel nicht aufgrund von Ergebnissen von MDK- Prüfungen oder gleichwertigen Prüfungen ermittelt.

- Die Angaben sollten für den Verbraucher bzw. einzelne Nutzergruppen von Interesse sein können.

- Sie sollten daher aus einer Nutzerperspektive erfolgen und auch in einer entsprechenden verbraucher-orientierten verständlichen Sprache.

- Die Anzahl der Zeichen ist insgesamt begrenzt auf eine Bildschirmseite.

- Es können weiterführende E-Mailadressen eingegeben werden, Verlinkungsmöglichkeiten sind nicht gegeben.  


Auch wenn der ambulante Pflegedienst/ die stationäre Pflegeeinrichtung aufgrund der Benotung plant begleitende Rechtsschutzmaßnahmen zu ergreifen bzw. Rechtsmittel einzulegen, ist es empfehlenswert die erforderlichen und freiwilligen Online-Eingaben während der 28 Tage- Frist zu machen. 













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