Ja:
Diese Angabe bezieht sich auf die Anzahl der Mitarbeiter/-innen in der Pflege und Betreuung (in Vollzeitstellen), wiese auch in der nächsten Spalte zur Berechnung der Fachkraftquote herangezogen wird. Dabei ist von den jeweils landesspezifischen Regelungen auszugehen, welche Berufsgruppen zu den Fachkräften der Pflege und Betreuung zählen.
