Nein:
In der PTVS ist eine Mindestfrequenz nur für Gruppenangebote festgelegt worden (an 5 von 7 Tagen), da es sich bei Gruppenangeboten um Regelleistungen handelt. Für Einzelangebote wurde eine solche Festlegung bewusst nicht vereinbart. Bei Einzelangeboten sind vielmehr individuelle Anforderungen zu berücksichtigen, welche die Häufigkeit von beispielsweise fünf Tagen gar nicht nötig machen (weil z. B. Einzelangebote nur Eratz für einige Gruppenangebote sind).
Das PTVS-Kriterium 47 ist daher auch als "erfüllt" zu bewerten, wenn Einzelangebote bei entsprechender Notwendigkeit konzeptionell vorgesehen sind und eingeplant werden - auch wenn dies z. B. im Einzelfall nur an drei oder vier Tagen geschieht. Darüber hinaus handelt es sich bei diesem Kriterium um eine einrichtungsbezogene Frage, die nicht anhand einer Bewohnerstichprobe geprüft wird.
