Nein:
Derzeit prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen Tagespflegeeinrichtungen nach der QPR für vollstationäre Pflegeeinrichtungen einschließlich der Kriterien der PTVS. Die Vertragsparteien nach § 115 SGB XI haben sich jedoch darauf geeinigt, eine eigene Pflege-Transparenzvereinbarung für teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Tages- und Nachtpflege) abzuschließen. Damit liegt derzeit keine gültige Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Prüfergebnissen in teilstationären Einrichtungen vor. Eine Veröffentlichung nach den Kriterien der PTVS ist nicht zulässig.
