Können Prüfergebnisse von Tagespflegeeinrichtungen, die vom MDK nach Kriterien der PTVS geprüft wurden, veröffentlicht werden?

Nein:
Derzeit prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen Tagespflegeeinrichtungen nach der QPR für vollstationäre Pflegeeinrichtungen einschließlich der Kriterien der PTVS. Die Vertragsparteien nach § 115  SGB XI haben sich jedoch darauf geeinigt, eine eigene Pflege-Transparenzvereinbarung für teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Tages- und Nachtpflege) abzuschließen. Damit liegt derzeit keine gültige Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Prüfergebnissen in teilstationären Einrichtungen vor. Eine Veröffentlichung nach den Kriterien der PTVS ist nicht zulässig.


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