Das zukünftige sächsische Landesheimgesetz soll sich an der Struktur desbestehenden Heimgesetzes orientieren und die Belange der Alten- undBehindertenhilfe regeln. Der Anwendungsbereich soll sich auch auf bisherweitestgehend unregulierte Wohnformen wie ambulant betreutes Wohnen etc.erstrecken. Weitere Schwerpunkte werden sein:
- Stärkung von Bewohnerinteressen
- Sicherung der Qualität über Fachkraftquote
- Entbürokratisierung- Verschlankung behördlicher Kontrollen
- Reduzierung der Anzeigepflichten
Ein Eckpunktepapier liegt derzeit nicht vor.
