Heimgesetz Sachsen

Das zukünftige sächsische Landesheimgesetz soll sich an der Struktur desbestehenden Heimgesetzes orientieren und die Belange der Alten- undBehindertenhilfe regeln. Der Anwendungsbereich soll sich auch auf bisherweitestgehend unregulierte Wohnformen wie ambulant betreutes Wohnen etc.erstrecken. Weitere Schwerpunkte werden sein:

  • Stärkung von Bewohnerinteressen
  • Sicherung der Qualität über Fachkraftquote
  • Entbürokratisierung- Verschlankung behördlicher Kontrollen
  • Reduzierung der Anzeigepflichten

Ein Eckpunktepapier liegt derzeit nicht vor.


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