Die rheinland-pfälzisches Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) hat am 06.05.09 einen Gesetzentwurf für ein neues Heimgesetz in Rheinland-Pfalz vorgestellt, der noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden soll. Er könnte dann Anfang 2010 in Kraft treten. Ziel sei es, die Rechte der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu stärken, erklärte Dreyer.
Als Beispiele nannte die Ministerin eine verbesserte Transparenz und Beratung, die sich an den Interessen der Bewohnerinnen und Bewohnern orientiert, ein landesweites Einrichtungen- und Diensteportal, in dem die aktuellen Qualitätsberichte veröffentlicht werden und eine Informations- und Beschwerde-Hotline.
Neu geregelt werden auch die abgestuften Prüfmodalitäten des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), je nach konzeptioneller Ausrichtung der Einrichtung. Die Einrichtungen, in denen alle Leistungsbereiche des Wohnens, der Pflege oder anderweitiger Unterstützung und der Verpflegung vertraglich erbracht werden, werden grundsätzlich regelmäßig einmal im Jahr unangemeldet überprüft. Bei Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe werden Überprüfungen anlassbezogen vorgenommen.
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