03.07.08: Der Bayerische Landtag hat am 03.07.2008 das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz beschlossen. Es tritt bereits zum 1. August 2008 in Kraft. Mit dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, das an die Stelle des Bundesheimgesetzes tritt, will die bayerische Landesregierung mehr Transparenz über die Leistungsqualität schaffen und unnötige bürokratische Hürden abbauen. "Darüber hinaus wird die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige und qualitätsgesicherte Entwicklung neuer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen geschaffen", sagte Hanna Piche, Pressesprecherin des bayerischen Sozialministeriums.
Das Gesetz ist in Bayern nicht unumstritten. Vor der zweiten Lesung im bayerischen Landtag haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (LAGFW) in Bayern kritisiert, dass es teilweise in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen im Alter eingreife. Selbst privat organisierte Wohnformen wie eine ambulant betreute Wohngemeinschaft alter Menschen seien staatlicher Kontrolle unterworfen.
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