Nein:
Eine Gewichtsreduktion von 5% in drei Monaten oder 10%
innerhalb eines halben Jahres gelten allgemein als kritische Gewichtsabnahme
und damit als Pflegefehler. Dies gilt aber nur für eine ungewollte Gewichtsabnahme.
Möchte ein Bewohner z. B. sein Übergewicht reduzieren oder liegen andere Gründe
für eine Gewichtsreduktion vor, ist der Ernährungszustand als angemessen zu
werten.
Eine entsprechende Dokumentation des Bewohnerwunsches oder
der anderen Gründe ist zu empfehlen, z. B. Absprachen mit dem Bewohner und ggf.
seinen Angehörigen, einem Betreuer oder dem behandelnden Arzt.
