Gilt der Ernährungszustand eines Bewohners als nicht angemessen (PTVS 15, MDK 14.9) im Sinne eines Pflegefehlers oder -schadens, wenn eine gewollte bzw. geplante Gewichtsreduktion stattgefunden hat?

Nein:

 

Eine Gewichtsreduktion von 5% in drei Monaten oder 10%

innerhalb eines halben Jahres gelten allgemein als kritische Gewichtsabnahme

und damit als Pflegefehler. Dies gilt aber nur für eine ungewollte Gewichtsabnahme.

Möchte ein Bewohner z. B. sein Übergewicht reduzieren oder liegen andere Gründe

für eine Gewichtsreduktion vor, ist der Ernährungszustand als angemessen zu

werten.

 

Eine entsprechende Dokumentation des Bewohnerwunsches oder

der anderen Gründe ist zu empfehlen, z. B. Absprachen mit dem Bewohner und ggf.

seinen Angehörigen, einem Betreuer oder dem behandelnden Arzt.


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