Ja:
Hierzu ist die 28-Tage-Frist von den Vertragsparteien vereinbart worden. Innerhalb dieser Frist hat die Pflegeeinrichtung die Möglichkeit bei der federführende Kasse nachzufragen, wie bestimmte Bewertungen zustande kommen. Die Kasse ist dann aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. zu klären. Eine Garantie, dass die Einschätzung der Einrichtung übernommen wird gibt es dabei jedoch nicht.
