Nein:
Die Informationssammlung und deren Auswertung beginnt immer
mit dem Tag der Aufnahme. Bis alle Informationen vorliegen und ausgewertet sind,
sowie alle entsprechenden Maßnahmen geplant, durchgeführt und evaluiert sind dauert
es i.d.R. bis zu vier Wochen. Hierfür sollten in der Pflegeeinrichtung oder dem
Pflegedienst Fristen hinterlegt sein, z. B. im Aufnahme- oder
Dokumentationsstandard, der Konzeption oder dem Pflegekonzept.
Kommt nun zu einer Prüfung ein neu aufgenommener Bewohner
/ Patient in die Prüfstichprobe, muss dies bei der Bewertung der
Transparenzkriterien -unter Beachtung der o. g. Fristen- berücksichtigt werden.
Sofern die Anamnese oder weitere Pflegeplanungs- und Dokumentationsbestandteile
angelegt, aber noch nicht komplett sind, darf dieser Umstand nicht zu einer
mangelhaften Beurteilung führen. Eine solche Beurteilung wäre nur für den Fall
angemessen, dass bei einem solchen Bewohner / Patienten keinerlei
Dokumentationsunterlagen zu Prüfzwecken vorliegen. Im Zweifelsfall können bei
neu aufgenommenen Bewohnern / Patienten damit einzelne Kriterien nicht bewertet
werden.
