Darf im Rahmen der Stichprobe bei der Prüfung ein Kriterium als nicht erfüllt (mangelhaft) bewertet werden, weil bei einem neu aufgenommenen Bewohner oder Patienten die Dokumentation nach ein paar Tagen noch nicht abgeschlossen und damit vollständig ist

Nein:

 

Die Informationssammlung und deren Auswertung beginnt immer

mit dem Tag der Aufnahme. Bis alle Informationen vorliegen und ausgewertet sind,

sowie alle entsprechenden Maßnahmen geplant, durchgeführt und evaluiert sind dauert

es i.d.R. bis zu vier Wochen. Hierfür sollten in der Pflegeeinrichtung oder dem

Pflegedienst Fristen hinterlegt sein, z. B. im Aufnahme- oder

Dokumentationsstandard, der Konzeption oder dem Pflegekonzept.

 

Kommt nun zu einer Prüfung ein neu aufgenommener Bewohner

/ Patient in die Prüfstichprobe, muss dies bei der Bewertung der

Transparenzkriterien -unter Beachtung der o. g. Fristen- berücksichtigt werden.

Sofern die Anamnese oder weitere Pflegeplanungs- und Dokumentationsbestandteile

angelegt, aber noch nicht komplett sind, darf dieser Umstand nicht zu einer

mangelhaften Beurteilung führen. Eine solche Beurteilung wäre nur für den Fall

angemessen, dass bei einem solchen Bewohner / Patienten keinerlei

Dokumentationsunterlagen zu Prüfzwecken vorliegen. Im Zweifelsfall können bei

neu aufgenommenen Bewohnern / Patienten damit einzelne Kriterien nicht bewertet

werden.


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