Darf das PTVS-Kriterium 55 (MDK 6.14) zum Beschwerdemanagement mit "nicht erfüllt" bewertet werden, wenn keine aktuelle Beschwerde vorliegt?

Nein:

Das PTVS-Kriterium 55 (MDK 6.14) zielt auf das Vorhandensein eines Verfahrens zum Beschwerdemanagement ab. Wenn es schriftliche Regeln zur Beschwerdeerfassung und zur Beschwerdeauswertung gibt (PTVS - Anlage 3, Kriterium 55), ist das Kriterium zunächst einmal als "erfüllt" zu betrachten.

Darüber hinaus soll lt. der Ausfüllanleitung der PTVS geprüft werden, ob die Regelungen auch umgesetzt werden. Dies kann letztlich nur anhand der Dokumentation von Beschwerden erfolgen. Dazu muss nicht zwangsläufig ein aktueller Vorgang geprüft werden. Die Umsetzung ist ggf. auch an "älteren" Beschwerdeunterlagen nachvollziehbar. Bei einem funktionierenden QM-System ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Beschwerdemanagements mindestens aus dem zurückliegenden Jahr Beschwerden nachweislich bearbeitet wurden.

Zu beachten ist bei diesem Transparenzkriterium, dass es sich um keine Stichprobenfrage handelt. D. h. es werden hier nicht Ergebnisse der Dokumentenprüfung einer Stichprobe wiedergegeben.


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